•Finanzierungsplan der
Genossenschaft:
•
•Der
Finanzierungsplan der Solidargemeinschaft hat sich an zwei Vorgaben zu orientieren:
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1.Projektplanung:
Was für Projekte möchte die Genossenschaft durchführen (siehe vorangehende Folien)?
2.„Worst
Case“ der Solidarität:
Selbsthilfe im Falle
der Gebrechlichkeit von Mitgliedern muß gegebenenfalls durch externe Dienstleistungen ergänzt werden.
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•Folgende Dienstleistungen müssen von der Gemeinschaft
finanziert werden, sofern die
Eigenmittel des/der Betroffenen nicht ausreichen und keine gesellschaftliche Fürsorge zur Verfügung steht.
Z.B.:
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•Reinigung
•Essen
•Pflege außerhalb der
Pflegeversicherung
•Hilfsmittel außerhalb
der Krankenversicherung