•Genossenschaft:
•
•Ökologischer
Grundkonsens
•Das Eigentum an
Gebäuden und Grund und Boden gehört der Genossenschaft
•Oberstes
Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung
•Jedes Mitglied hat
eine Stimme.
•Konsensprinzip bei Abstimmungen
•Ein von der
Mitgliederversammlung zu wählender Geschäftsführer ist für die laufenden
Geschäfte zuständig.
•Mitgliedschaft: Über
die Annahme einer Bewerbung und die Mitgliedschaft des Bewerbers entscheidet die Mitgliederversammlung.
•Mitgliedschaft kann erworben werden nach einer 1-jährigen
Annäherungs-/Bewerbungsphase.
•Die Mitgliedschaft ist
verbunden mit einem einmaligen Leihgeld und einem nachzuweisenden Mindesteinkommen. Beide sind durch einen
Finanzierungsplan festzulegen. Die Leihgelder dienen der
Verbesserung des Genossenschaftseigentums und der Durchführung von Projekten.
•Die Mieten enthalten
folgende Anteile: Leihgeldtilgung, Geschäftsführung, Bewirtschaftungskosten, Supervision, Instandhaltung und Reparaturen.
Verbrauchsabhängige Kosten sind Heizung, Wasser, Warmwasser, Strom.
Jahresabschluß und
Wirtschaftsplan ermitteln die Mietkosten pro qm.
•Leihgelder an die Genossenschaft werden mit der jährlichen Inflationsrate
verzinst. Spätestens mit dem
Ausscheiden eines Mitglieds müssen sie zurückerstattet werden.
•Die Auflösung der Genossenschaft kann nur erfolgen, wenn alle -1 seiner
Mitglieder dafür stimmen. Löst
sich die Genossenschaft auf, so verwandelt sie sich in eine
Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums erfolgt nach den Anteilen der Leihgelder der Mitglieder. Die Altmieter haben
lebenslangen Kündigungsschutz.